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  • Aktuelles Webinar

    Gründung

    2020

    Firmensitz

    Zug, Schweiz

    Gründer und Mitarbeiter:innen

    Michael Keusgen und mehr als 60 leidenschaftliche Menschen

    Geschäftsidee

    Entwicklung der weltweit ersten KI-Software, die fiktionale und non-fiktionale Geschichten und Texte generiert

    In Ella investieren

    Investieren Sie in Ella Media AG und werden Sie Inhaber von Partizipationsscheinen (stimmrechtslose Aktien). Als Partizipationsscheininhaber partizipieren Sie am zukünftigen Erfolg des Unternehmens.

    Vom 13. März 2024 bis 13. März 2025 (17.00 Uhr Schweizer Zeit) bietet Ella Media AG bis zu 2 Millionen Partizipationsscheine über mehrere Angebotsrunden zu einem anfänglichen Ausgabepreis von EUR 25.00 pro Stück zur Zeichnung an.

    Weitere Einzelheiten des Angebots und dessen Bedingungen sind im nachfolgend abrufbaren Wachstumsprospekt enthalten, der von der Finanzmarktaufsichtsbehörde in Luxemburg (CSSF) am 13. März 2024 genehmigt und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Finanzmarktaufsichtsbehörde in den Niederlanden (Autoriteit Financiële Markten (AFM)) sowie der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) angezeigt wurde (der „Prospekt“).

    Gesamtes Wertpapierprospekt Zusammenfassung Wertpapierprospekt Statuten Stand 23/03/2023 Mitteilung an Investoren und Empfänger des Prospekts Nr. 1 vom 30.04.2024 Mitteilung an Investoren und Empfänger des Prospekts Nr. 2 vom 16.05.2024 Mitteilung an Investoren und Empfänger des Prospekts Nr. 3 vom 01.07.2024 Mitteilung an Investoren und Empfänger des Prospekts Nr. 4 vom 17.07.2024 Mitteilung an Investoren und Empfänger des Prospekts Nr. 5 vom 06.09.2024 Mitteilung an Investoren und Empfänger des Prospekts Nr. 6 vom 19.09.2024 Mitteilung an Investoren und Empfänger des Prospekts Nr. 7 vom 19.11.2024 Bewilligungsschreiben 2024

    FAQ

    Wie kann ich mich beteiligen?

    Über die Webseite www.ella-group.io/investor-area/friends. Dafür benötigst du lediglich eine Kopie deines Ausweises und einen Touchscreen (für die digitale Unterschrift der Genussscheinvereinbarung) oder alternativ via Rücksendung einer gegengezeichneten Genussscheinvereinbarung als PDF-Datei. Es sollten alle in der Genussscheinvereinbarung verwiesenen bzw. auf der Webseite www.ella-group.io/investor-area/friends verfügbaren Dokumente heruntergeladen und sorgfältig durchgelesen werden, also auch z.B. der Wertpapierprospekt, die deutsche Kurzfassung des Wertpapierprospektes, die Widerrufserklärung und die Statuten des Emittenten/der Emittentin. Bei Fragen stehen wir dir jederzeit unter verwaltung@ella-group.io zur Verfügung.

    Was ist ein Genussschein?

    Ausgegeben werden Genussscheine der Ella Media AG an Personen, die mit der Gesellschaft auf spezielle Weise verbunden sind.

    Dem Genussscheininhaber/der Genussscheininhaberin stehen die Vermögensrechte gemäss Statuten zu: das Recht auf Beteiligung am Bilanzgewinn bzw. der Dividende und auf Verteilung des Liquidationsergebnisses. Im Unterschied zur Aktie hat ein Inhaber/eine Inhaberin von Genussscheinen jedoch keine Mitgliedschaftsrechte (wie z.B Stimmrechte).

    Was passiert mit den Investitionen in der Ella Media AG?

    Ziel des Emittenten/der Emittentin ist die Entwicklung einer Software zur Produktion von branchenspezifischen und verbraucherorientierten Inhalten in Form von Texten, Audio, Bildern und Videos auf der Basis von künstlicher Intelligenz. Die Mittel werden für den operativen Betrieb, für Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Marketing sowie für Investitionen und Aufwendungen zum Aufbau der erforderlichen IT-Infrastruktur verwendet. Weitere Informationen findest du im von der luxemburgischen CSSF bewilligten Wertpapierprospekt und der dazugehörigen deutschen Kurzfassung des Wertpapierprospektes in der digitalen Zeichnungsstrecke.

    Gibt es ein Register der Inhaber/Inhaberinnen der Genussscheine oder muss ich sie in ein Depot einbuchen?

    Die Inhaber/Inhaberinnen und die jeweilige Anzahl von Genussscheinen werden in einem entsprechenden Register der Gesellschaft durch den Verwaltungsrat eingetragen. Über die Eintragung kann für jeden Inhaber/jede Inhaberin jederzeit eine entsprechende Bestätigung ausgestellt werden.

    Wie lange dauert es, bis ich Inhaber/Inhaberin der Genussscheine bin?

    In der Regel wird der Verwaltungsrat innerhalb ein bis zwei Monaten nach Unterzeichnung der Genusscheinvereinbarung und Vornahme der weiteren Schritte die Genussscheine zuteilen und du wirst als Inhaber:in im Register der Genussscheininhaber:in eingetragen. Du erhältst von uns ein entsprechendes Bestätigungsschreiben über die Eintragung und die Anzahl deiner Genussscheine.

    Muss ich die Erträge aus den Genussscheinen versteuern?

    Die Einkommensbesteuerung richtet sich nach dem Steuerrecht des Staates der Ansässigkeit des jeweiligen Inhabers/der jeweiligen Inhaberin. Auf die Erträge aus den Wertpapieren kann das unterschiedliche Auswirkungen haben, die du mit deinem Steuerberater/deiner Steuerberaterin besprechen solltest.
    Happy Easter